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AGB’s

I. Allgemeines

1. Allen Angeboten und Lieferungen liegen unsere Geschäfts- und Lieferbedienungen zu Grunde; sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.

2. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

3. Unsere Angebote sinf freibleibend, wenn nichts anderes erwähnt ist; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

4. Auftragsbestätigungen bedüren der Unterschrift des Bestellers.

5. Auftragsänderungen sind nur in Ausnahmefällen möglich, wir behalten uns vor, den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

6. Vor Auftragserteilung geforderte Ausführungsunterlagen werden gegen eine angemessene Schutzgebühr ausgehändigt; nach schriftlicher Auftragsbestätigung erfolgt hierfür die volle Gutschrift.

7. Angebote, Kostenvoranschläge, Zeichnungen und Prospekte mit allen Unterlagen, dürfen Dritten, insbesondere Konkurrenzfirmen, nicht zugänglich gemacht werden. Wir behalten das Urheberrecht an ihnen und solange uns kein Auftrag erteilt wird, auch das Eigentum.

8. Übernehmen wir oder von uns Beauftragte auch Einbau, Verlegung oder Montage, so ist Vertragsgrundlage die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB). Die VOB Teil B – >>Allgemeine Vertragsbedienungen für die Ausführung von Bauleistungen<< und die den betreffenden Bauleistungen entsprechenden >>Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen (ATV)<< – VOB Teil C stehen den Auftraggeber während der Geschäftszeiten jederzeit zur Einsicht zur Verfügung.

II. Lieferung

1. Der Zeitpunkt der Lieferung ergibt sich aus dem jeweiligen Abschluss.

2. Lieferfristen gelten nur annähernd es sei denn, dass der Verkäufer verbindliche Lieferfristen schriftlich zusagt.

3. Voraussetzung für unsere Lieferung ist eine ordnungsgemäße Leistung unserer Vorlieferanten.

4. Ist der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, so muss der Käufer eine angemessene Nachfrist bewilligen, die in der Regel 4 Wochen beträgt. Die Nachfrist kann erst nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist gestellt werden.

5. Im Falle des Leistungsverzuges des Verkäufers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

6. Teillierferungen sind gestettet; sie sind als selbstständige Geschäfte anzusehen.

III. Versand

1. Kosten für Versand bzw. Anlieferung der Ware sind vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung nicht im Kaufpreis enthalten.

2. Für Lieferungen des Verkäufers ist die Verladestelle Erfüllungsort; bei Anlieferung trägt der Käufer die Gefahr.

3. Verzögert der Kunde die Annahme der bestellten Ware, so geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung unserer Lieferbereitschaft auf ihn über.

IV. Höhere Gewalt

1. Höhere Gewalt (z. B. öffentliche Unruhen u. ä.), unverschuldete Betriebsstörungen (z.B. Streik, Aussperrungen, usw.) und alle sonstigen von uns nicht zu vertretenden Umstände (Verkehrsstörungen, Ausfall des Vorlieferanten usw.) berechtigen uns, im Umfang und für die Dauer der Behinderung die Lieferung ganz oder teilweise einzustellen oder aufzuschieben.

2. Wir sind in solchen Fällen berechtigt, mit entsprechender Verzögerung einschließlich angemessener Vorbereitungszeit zu liefern.

V. Annahmeverzug, Warenrücknahme

1. Befindet sich der Besteller selt mehr als 3 Wochen in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, Lagerkosten in Höhe von 1 % des Netto-Auftragswertes zzgl. gesetzl. MwSt. je Woche zu berechnen.

2. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Ware nicht annimmt oder die Annahme verweigert, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung nach Maßgabe des Absatzes 3 zu verlangen.

3. Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Annahmeverzug berechnen wir 15 % des Bestellpreises ohne Abzüge, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.

4. Der Umtausch und die Rücknahme von Beschaffunsware ist grundsätzlich ausgeschlossen.

5. Bei freiwilliger Rücknahme der von uns gelieferten Ware haben wir Anspruch auf vollen Ausgleich für infolge des Vertragsabschlusses getätigte Aufwendungen wir Transport- und Montagekosten sowie eine Pauschale für entgangenen Gewinn in Höhe von 10 % des vereinbarten Kaufpreises, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist.

6. Der Umtausch und die Rücknahme von Lagerware ist nur unter den nachfolgend genannten Bedienungen möglich:
– der Kaufbeleg liegt vor
– der Kauf liegt nicht mehr als 3 Monate zurück
– volle Pakete in einwandfreiem Zustand
– Nuancen sind noch am Lager vorrätig

VI. Zahlungsbedienungen

1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort mit Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

2. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Abnahme erfolgt nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.

3. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Wechsel- bzw. Scheckbetrag einem unserer Konten gutgeschrieben ist.

4. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, s sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5. Sobald der Käufer sich mit einer Zahlung im Verzug befindet oder uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, kann der Verkäufer für alle weiteren Lieferungen, auch soweit sie aus anderen Verträgen zu bewirken sind – oder einzelne von ihnen – Vorauszahlung in bar verlangen, weitere Lieferungen einstwellen verweigern und gleichwohl die Ware bei Versandbereitschaft in Rechnung stellen oder deren Bezahlung verlangen.

6. Wir sind berechtigt, auch entgegen anders lautender Bestimmungen, des Bestellers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.

7. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

8. Gerät der Besteller in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p. a. zu fordern. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

9. Rechnungen des Verkäufers gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.

VII. Sachmangelhaftung

1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügelobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2. Offensichtliche Sachmängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen.

3. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung, under Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche, berechtigt.

4. Für Fremderzeugnisse haften wir in dem Umfang, in dem uns Gewährleistungsansprüche gegenüber unseren Lieferanten zustehen und erfüllt werden. Weicht eine eventuelle Herstellergarantie von unseren Bedienungen zum Vorteil des Kunden ab, so gilt die Herstellergarantie.

5. Beim Verkauf von deklassierten Erzeugnissen stehen dem Kunden bezüglich der abgegebenen Fehler und solcher, mit denen er üblicherweise zu rechnen hat, keine Gewährleistungsrechte zu.

6. Bei Verkauf >>wie besichtigt<< besteht keine Sachmengelhaftung.

7. Zugesichert sind nur solche Eigenschaften, die ausdrücklich als solche bezeichnet sind.

8. Eine Gewähr für einen gleichmäßigen Farbausfall gegenüber vorgelegten Mustern kann nicht übernommen werden.

9. Die durch die keramische Fertigung bedingten Abweichungen (Toleranzen) von Maßen und Farbnuancen sind in Kauf zu nehmen.

10. Bei Naturstein und Holz im Speziellen sind Abweichungen in Farbe, Stärke und Bearbeitung kein Grund für Beanstandungen.

11. Furnierabweichungen in Maserungen, Farbe und/oder Beizton sind wegen industrieller Fertigung keine Reklamationsgründe.

12. Quarzstellen, Poren, Einsprengungen, fachgemäße Kittungen und offene Stellen sind naturbedigt und deshalb kein Anlass zu Beanstandungen.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen des Verkäufers in dessen Eigentum. Der Käufer hat die Ware bis zur restlichen Zahlungen pfleglich zu behandeln.

2. Der Eigentumsvorbehalt umfasst auch den Ausgleich aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer.

3. Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Käufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers.

4. Bei der Verarbeitung mit nocht in Fremdeigentum stehenden Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der vom Verkäufer gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware.

5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.

IX. Gerichtsstand

1. Der Sitz des Verkäufers ist der Erfüllungsort für Zahlung und Gerichtsstand, ferner auch Erfüllungsort für Lieferungen.

2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemein Vertragsbedienungen durch Gesetz oder Sondervertrag fortfallen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.