Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
1. Allen Angeboten und Lieferungen liegen unsere nachstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen zugrunde. Sie gelten mit Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
2. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
3. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
4. Auftragsbestätigungen bedürfen der schriftlichen Unterzeichnung durch den Besteller.
5. Änderungen des Auftrags sind nur in Ausnahmefällen möglich. Wir behalten uns vor, den entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
6. Vor Auftragserteilung überlassene Ausführungsunterlagen werden gegen eine angemessene Schutzgebühr bereitgestellt. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung erfolgt eine volle Gutschrift dieser Gebühr.
7. Angebote, Kostenvoranschläge, Zeichnungen und Prospekte dürfen Dritten – insbesondere Wettbewerbern – nicht zugänglich gemacht werden. Das Urheberrecht sowie, bis zur Auftragserteilung, das Eigentum an diesen Unterlagen verbleibt bei uns.
8. Sofern wir oder von uns beauftragte Dritte Montage-, Verlege- oder Einbauarbeiten übernehmen, gelten die Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Die Teile B und C der VOB können während der Geschäftszeiten eingesehen werden.
Lieferung
1. Der Lieferzeitpunkt ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
2. Lieferfristen gelten als annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.
3. Voraussetzung für unsere Lieferpflicht ist die ordnungsgemäße Belieferung durch unsere Vorlieferanten.
4. Bei Lieferverzug ist der Käufer verpflichtet, eine angemessene Nachfrist – in der Regel vier Wochen – zu gewähren. Diese Nachfrist kann erst nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist geltend gemacht werden.
5. Bei Leistungsverzug oder Unmöglichkeit der Lieferung haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder durch unsere gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen.
Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Leistungen.
Höhere Gewalt
1. Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsbehinderungen oder Ausfall von Vorlieferanten), die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, berechtigen uns, Lieferungen ganz oder teilweise einzustellen oder aufzuschieben.
2. In solchen Fällen sind wir berechtigt, unter Berücksichtigung angemessener Vorbereitungszeiten verspätet zu liefern.
Versand
1. Versand- und Lieferkosten sind – sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart – nicht im Kaufpreis enthalten.
2. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist die Verladestelle. Bei Anlieferung trägt der Käufer die Gefahr.
Verzögert der Käufer die Annahme, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Lieferbereitschaft auf ihn über.
Annahmeverzug, Warenrücknahme
1. Bei Annahmeverzug von mehr als drei Wochen berechnen wir Lagerkosten in Höhe von 1 % des Netto-Auftragswertes zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Woche.
2. Nimmt der Käufer die Ware nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist nicht ab oder verweigert die Annahme, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung gemäß Absatz 3 zu verlangen.
3. Schadenersatz beträgt pauschal 15 % des Bestellpreises, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
4. Der Umtausch und die Rücknahme von speziell beschafften Waren ist ausgeschlossen.
5. Bei freiwilliger Rücknahme gelieferten Materials behalten wir uns den Abzug aller entstandenen Kosten wie Transport und Montage sowie eine Pauschale für entgangenen Gewinn in Höhe von 10 % des Kaufpreises vor – sofern der Käufer keinen geringeren Schaden nachweist.
6. Der Umtausch und die Rücknahme von Lagerware ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Vorlage des Kaufbelegs,
6.1 Kaufdatum liegt nicht länger als 3 Monate zurück,
6.2 nur volle, originalverpackte und einwandfreie Pakete,
6.3 die gelieferte Nuance ist noch verfügbar.
Zahlungsbedienungen
1. Unsere Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
2. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt nur zahlungshalber und bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Diskont- und Wechselspesen trägt der Käufer.
3. Eine Zahlung gilt erst mit endgültiger Gutschrift auf einem unserer Konten als erfolgt.
4. Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur zulässig bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.
5. Bei Zahlungsverzug oder Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse vorzunehmen und bereits versandbereite Ware in Rechnung zu stellen.
6. Zahlungen werden unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers zunächst auf ältere Forderungen, dann auf Zinsen und Kosten und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
7. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
8. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn ihnen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.
Sachmangelhaftung
1. Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist die ordnungsgemäße Erfüllung der Prüf- und Rügepflichten durch den Käufer.
2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu melden.
3. Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
4. Für Fremderzeugnisse haften wir nur im Rahmen der uns zustehenden und erfüllten Gewährleistungsansprüche gegenüber unseren Lieferanten.
5. Bei deklassierter Ware sind Mängel, die den deklassierten Eigenschaften entsprechen, von der Gewährleistung ausgeschlossen.
6. Beim Verkauf „wie besichtigt“ besteht keinerlei Gewährleistungsanspruch.
7. Zusicherungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet wurden.
8. Farbabweichungen zu Mustern sind produktionsbedingt und stellen keinen Mangel dar.
9. Toleranzen bei keramischen Erzeugnissen hinsichtlich Maß und Farbe gelten als branchenüblich und nicht reklamationsfähig.
10. Abweichungen bei Naturstein oder Holz hinsichtlich Farbe, Stärke und Oberflächenstruktur sind natürlich bedingt und berechtigen nicht zur Reklamation.
11. Unterschiede in Maserung, Farbton oder Beize bei Furnieren sowie natürliche Einschlüsse wie Poren oder Kittstellen sind keine Mängel.
Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen unser Eigentum.
2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung.
3. Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt im Namen und auf Rechnung des Verkäufers, der Eigentümer der neuen Sache wird.
4. Bei Verarbeitung mit anderen Waren erwerben wir Miteigentum entsprechend dem Verhältnis des Warenwertes.
5. Der Käufer hat bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers.
2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.